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Kopftuchstreit im Speyer-Kolleg: Wilke kritisiert Fehlen einer gesetzlichen Regelung - "Belastung des Schulklimas vorprogrammiert" - "Kopftuch transportiert Menschenbild" - "Widerspruch zu freiheitlichem Denken"

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Kategorie: SPEYER HEUTE
Veröffentlicht am: 17. February 2009 20:24 - 1328 Hits

 Seit einer Woche schon weigern sich acht Schüler des Speyer-Kollegs, den Deutsch- und Sozialkundeunterricht zu besuchen, weil ihre muslimische Lehrerin den Unterricht mit Kopftuch hält - für die Schüler ein Symbol für Unterdrückung der Frau und ein politisches Statement. Als Reaktion auf den Kopftuchstreit im Speyer-Kolleg kritisiert der Speyerer CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Axel Wilke, zugleich rechtspolitischer Sprecher seiner Fraktion, das Fehlen einer gesetzlichen Regelung zum Kopftuchverbot an Schulen in Rheinland-Pfalz.
 

  Wie erst vor wenigen Tagen das Beispiel des Eleonoren-Gymnasiums in Worms und nun ganz aktuell die Auseinandersetzung am Speyer-Kolleg zeige, so Wilke, reagierten viele Schulgemeinschaften bei diesem Thema sehr sensibel und so sei eine dauerhafte Belastung des Schulklimas geradezu vorprogrammiert. Trotzdem lasse es die Landesregierung zu, dass muslimische Lehrerinnen im Unterricht ein Kopftuch tragen. Damit werde ein Symbol in den Schulen etabliert, dessen Sinngehalt weit über religiöse Inhalte hinausgehe. Das Kopftuch transportiere ein Menschenbild, das im Widerspruch zu freiheitlichem Denken stehe. Die CDU vertrete nach wie vor die Auffassung, dass der Verzicht auf das Kopftuch zwingende Voraussetzung für die Zuerkennung des Beamtenstatus sein müsse. Wer Schülerinnen und Schüler, seien sie minderjährig oder volljährig, im Sinne unserer Verfassung ausbilden solle, dürfe in der Schule kein Kopftuch tragen. Es dürfe dort nicht einmal den Anschein einer Haltung geben, die die Gleichberechtigung von Frauen anzweifle, so Wilke. Besonders pikant sei, dass die betroffene Lehrerin mit Deutsch und Sozialkunde ausgerechnet Fächer unterrichte, bei denen in besonderem Maß auf ein über jeden Zweifel erhabenes Verständnis von den Grundwerten unserer Verfassung Wert gelegt werden muss. 
 "Das Bundesverfassungsgericht hat als Voraussetzung für das Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, eine gesetzliche Grundlage im jeweiligen Landesrecht gefordert. Diese gesetzliche Grundlage fehlt in Rheinland-Pfalz, weil die SPD-geführte Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion vor der letzten Landtagswahl abgelehnt hat und selbst nicht tätig geworden ist. Sie hat seinerzeit argumentiert, es gebe auf Landesebene Mechanismen, die das Tragen des Kopftuchs im Unterricht verhindern. Der Fall der Deutsch- und Sozialkundelehrerin, die erst in Worms und nun in Speyer auf heftigen Widerstand stieß, zeigt, dass das nicht stimmt. Zu Lasten der Schulgemeinschaft lässt sie die Dinge laufen und die Schulen mit den daraus entstehenden Problemen alleine. Das ist unverantwortlich." 
 Die rheinland-pfälzische Landesregierung, so Wilke, solle sich ein Beispiel an Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen nehmen. Die dortigen CDU-geführten Landesregierungen haben alle eine entsprechende gesetzliche Grundlage für ein Kopftuchverbot im Schulgesetz geschaffen. Als Reaktion auf die Ereignisse in Worms und jetzt in Speyer soll nach dem Willen von Wilke und seiner Wormser Kollegin Jeannette Wopperer, die zugleich gleichstellungspolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist, die CDU-Landtagsfraktion den Gesetzentwurf zum Verbot des Kopftuchs in den Schulen nun erneut in den Landtag einbringen. (spa/ps/Foto: sternschauer)


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