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VORDERPFALZ |
VORDERPFALZ-RUNDBLICK
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Freitag, den 06. Januar 2012 um 16:50 Uhr
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Die beiden von der NPD für den 7. Januar 2012 geplanten Kundgebungen in Frankenthal und Ludwigshafen dürfen stattfinden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. Die Städte Frankenthal und Ludwigshafen hatten die Kundgebungen jeweils verboten und hierfür den Sofortvollzug angeordnet. Der NPD-Kreisverband Vorderpfalz suchte daraufhin am 6. Januar 2012 mit zwei Eilanträgen um Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht nach.
Das Gericht hat mit Beschlüssen vom selben Tag entschieden, dass die Versammlung in Frankenthal am Bahnhofsvorplatz, die in Ludwigshafen im Bereich Westendstraße/Bahnhofstraße stattfinden darf. Allerdings ist den Städten erlaubt, zur Abwendung einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Auflagen zur Art und Weise der Durchführung der Versammlung festzulegen.
Die Gründe für die Entscheidungen wird das Gericht den Beteiligten im Laufe der nächsten Woche mitteilen. (spa)
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