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Resolution zu Alkoholmissbrauch: Gemeinsame Erklärung der der Bürgermeister in Verwaltungsgemeinschaft Hockenheim
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KURPFALZ | UEBERSICHT KURPFALZ
Freitag, den 13. August 2010 um 05:22 Uhr
Im Kampf der Kommunen gegen Alkoholmissbrauch fordern die Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft Hockenheim vom Land klare gesetzliche Grundlagen ein. In einer gemeinsamen Resolution verlangen sie von der Landesregierung, die notwendige Änderung im Polizeirecht nun wie angekündigt endlich umzusetzen.

Nur so könnten die Voraussetzungen geschaffen werden, ein rechtssicheres Mittel gegen die Folgen von unkontrolliertem Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen in der Hand zu haben.
Oberbürgermeister Dieter Gummer (Hockenheim), Bürgermeister Hartmut Beck (Altlußheim), Bürgermeister Gunther Hoffmann (Neulußheim) und Bürgermeister Walter Klein (Reilingen) sehen das Land in der Pflicht zum zügigen Handeln, da die möglichen Folgen des unkontrollierten Alkoholkonsums - wie Vandalismus, Beschädigung öffentlicher Einrichtungen und Gewalttätigkeiten - viel Geld koste und für die Bevölkerung nicht mehr hinnehmbar sei. Zwar sei man sich einig, dass mittel- und langfristig die Erstellung von Präventions- und Hilfekonzepten zur Lösung der Problematik unumgänglich sei. Dennoch sei es geboten, den örtlichen Gremien, die die Verhältnisse vor Ort am besten beurteilen könnten, eine entsprechende Rechtsgrundlage zu bieten.
In ihrem Schreiben, das die vier Verwaltungsspitzen an Ministerpräsident Stefan Mappus, Justizminister Ulrich Goll, Innenminister Heribert Rech, den Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion Peter Hauk und den Vorsitzenden der FDP/DVP-Landtagsfraktion Hans-Ulrich Rülke richteten, betonten sie auch, dass es ihnen nicht darum gehe, den kontrollierten Alkoholkonsum einzuschränken, sofern geltende Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Gerade auf Straßenfesten und öffentlichen Plätzen könnten jedoch zunehmend „Rucksacksäufer“ beobachtet werden, bei denen der Alkoholkonsum nicht mehr im kontrollierten Umfang erfolgen könne. Hier, so der Willen der Verwaltungsspitzen, müsse die neue gesetzliche Grundlage greifen.
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte vor einem Jahr ein pauschales Alkoholverbot in Freiburg gekippt. Innenminister Heribert Rech hatte daraufhin angekündigt, rasch eine Änderung im Polizeigesetz umzusetzen, um Kommunen eine rechtliche Handhabe für Alkoholverbote im öffentlichen Raum und deren Durchsetzung zu sichern. (spa)